Für Bauten und Anlagen gilt Art. 24 RPG." Das fragliche Bahnareal liegt mitten im Baugebiet der Gemeinde Döttingen bzw. ist allseitig von Bauzonen umgeben (Kernzone, Gewerbe- und Wohnzone 3, Gewerbe- und Industriezone, Wohnzone 3, Dorfzone). Auch die Richtplan-Gesamtkarte weist es vollumfänglich dem Siedlungsgebiet zu. Diese Umstände legen die Frage nahe, was der Verweisung auf Art. 24 RPG in § 26 Abs. 2 2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 173