1. Streitgegenstand bildet das Aufstellen eines Speisekiosks mit separatem WC durch die Beschwerdegegnerin. Der Kiosk mit einer Grundfläche von 3.36 m x 2.26 m soll samt dem WC (Condecta- Einmanntoilette mit einer Grundfläche von 1.26 m x 1.11 m) neben dem Güterschuppen Nr. 242 der SBB auf der bestehenden Rampe errichtet werden. Zu diesem Zweck hat die Beschwerdegegnerin mit den SBB einen entsprechenden Mietvertrag abgeschlossen; dessen Gültigkeit ist seitens der SBB bestätigt worden.