(…) 5. Aufstellzeitpunkt und -dauer Abstimmungs- und Wahlplakate dürfen höchstens 8 Wochen vor Beginn der Wahl oder Abstimmung aufgestellt werden. Sie sind nach dem Anlass unverzüglich zu beseitigen, ebenso die Befestigungseinrichtungen. 6. Bewilligung Abstimmungs- und Wahlplakate benötigen keine Zustimmung des Kantons und keine Bewilligung der Gemeinde. Die Anforderungen und Einschränkungen müssen jedoch zwingend eingehalten und die unerlaubten Standorte beachtet werden.