Liesse man eine solche Argumentation genügen, müsste die grosse Mehrzahl der im Strassenabstand geplanten Strassenreklamen bewilligt werden, womit die Ausnahmebestimmung ausgehöhlt würde. Das Verwaltungsgericht hat in seiner bisherigen Praxis stets strenge Anforderungen an das 168 Verwaltungsgericht 2006