René Schaffhauser, Grundriss des schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Band I [Grundlagen, Verkehrszulassung und Verkehrsregeln], 2. Auflage, Bern 2002, S. 32 Rz. 15). Hinter den Strassenabstandsvorschriften des kantonalen Rechts - seien es gesetzliche Normalabstände (§ 111 Abs. 1 BauG) oder Baulinien (§ 18 Abs. 1 BauG) - stehen primär die öffentlichen Interessen an der ungehinderten Abwicklung des Verkehrs (Verkehrssi- cherheits- und Gesundheitspolizeiinteressen) sowie an der Erhaltung des Planungsspielraums und der Landerwerbsmöglichkeit für die Bedürfnisse des zukünftigen Strassenbaus;