Max Imboden / René A. Rhinow, Schweizerische Verwaltungsrechtsprechung, Band 1, 5. Auflage, Basel 1976, Nr. 58 B V lit. e; Ulrich Zimmerli, Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit im öff. Recht, in: ZSR 1978 II 116 f.). Die Erledigung einer Baubeschwerde als Folge einer Planungszone hat daher das Ziel der Planungszone (Sicherstellung einer negativer Vorwirkung) soweit zu verwirklichen, als dies zur Wahrung der Entscheidungsfreiheit der Planungsträger geeignet, notwendig und auch in einem vernünftigen Verhältnis zu den Einschränkungen steht, welche dem Privaten auferlegt werden (BGE 124 I 40 Erw.