Aufgrund der Auslegungsdifferenzen über den Inhalt und die Tragweite der Initiative hat der Regierungsrat in bewusstem Gegensatz zum Stadtrat Baden und entgegen dessen ausdrücklichem Antrag die Planungszone angeordnet. Im Wesentlichen hat er die Planungszone erlassen, weil mit der Annahme der "Kurpark-Initiative" durch die Stimmbürger der Stadt Baden eine Änderung der Nutzungsplanung, insbesondere der Nutzungsordnung, und damit ein Planungsbedürfnis absehbar war. Im Vordergrund stand die Wahrung der demokratischen Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.