Der Föhrenweg und alle Strassen und Wege innerhalb und entlang der Bauzonen sind bereits in den Zonenplänen der Gemeinde A aus den Jahren 1965 bzw. 1978 weiss koloriert. Seither wurden, wie dies im vorinstanzlichen Entscheid zutreffend ausgeführt wird, die Steigstrasse ausgebaut und mit dem Kommunalen Überbauungsplan "Gewerbegebiet Z." der Ausbau des bestehenden Weges entlang eines Waldes mittels Bau- und Weglinien vorbereitet, obwohl die entsprechenden Strassen und Wege am Bauzonenrand liegen und farblich weiss belassen blieben.