In der farblichen Ausgestaltung der Strassen wird im Zonenplan keine Unterscheidung getroffen zwischen Strassen und Wegen innerhalb und ausserhalb der Bauzone. Insbesondere vermag auch der Aspekt, ob die Strassen und Wege vollständig von Bauzonen umgeben sind oder nicht oder ob Strassen und Wege entlang einer Bauzonengrenze verlaufen, nichts zu einer qualifizierenden Unterscheidung beitragen, da 2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 143