1. 1.1. (…) 1.2. 1.2.1. Es ist unbestritten, dass im Zonenplan der Gemeinde A sämtliche Strassen - darunter auch der Föhrenweg sowie die nach Lage mit dem Föhrenweg vergleichbare Steigstrasse und der Blitzbergweg, aber auch sämtliche Waldstrassen - weiss koloriert sind. In der farblichen Ausgestaltung der Strassen wird im Zonenplan keine Unterscheidung getroffen zwischen Strassen und Wegen innerhalb und ausserhalb der Bauzone.