Auch der Text einer Planungsinitiative in der Form der allgemeinen Anregung ist daher mit der Planungsabsicht nicht identisch. Nachdem der Stadtrat Baden nach der Annahme der Kurpark- Initiative das Nutzungsplanverfahren mit der Teilrevision "Gartenanlagen" eingeleitet hat, der Entwurf vorgeprüft ist und die Teilrevision der Nutzungsplanung sowie der Bau- und Nutzungsordnung öffentlich aufgelegen ist, kann davon ausgegangen werden, dass bei der Stadt Baden eine "verfestigte Planungsabsicht" (AGVE 2004, S. 190; Ruch, a.a.O., Art. 27 N 27) besteht.