Der Umstand, dass die Abstimmung über die Kurpark-Initiative kurz nach der Erteilung einer Baubewilligung und während eines Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat stattgefunden habe, rechtfertige, dass der Regierungsrat von seiner Kompetenz Gebrauch mache und zur Sicherung des Planungsspielraums der kommunalen Behörden eine Planungszone erlasse. Im Einspracheentscheid wird zum öffentlichen Interesse ausgeführt, die Planungszone habe den Zweck, den "Beteiligten" zur ermöglichen, den Geltungsbereich der Initiative zu klären und in der Bau- und Nutzungsordnung umzusetzen.