der Initiative habe das Stimmvolk Baden als oberstes kommunales Planungsorgan seine Planungsabsicht verfestigt. Der Umstand, dass die Abstimmung über die Kurpark-Initiative kurz nach der Erteilung einer Baubewilligung und während eines Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat stattgefunden habe, rechtfertige, dass der Regierungsrat von seiner Kompetenz Gebrauch mache und zur Sicherung des Planungsspielraums der kommunalen Behörden eine Planungszone erlasse.