Das öffentliche Interesse an einer Planungszone liegt in ihrem Zweck begründet. Die Planungszone ist ein Sicherungsmittel, um die Entscheidungsfreiheit der Planungsbehörden bei der beabsichtigten Nutzungsplanung auch in tatsächlicher Hinsicht zu erhalten. Mit der Sperrwirkung der Planungszone soll ausgeschlossen werden, was 2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 135