Rechtsmittel und andere Eingaben gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn ein Eheteil innert Frist handelt (ยง 172 Abs. 3 StG). Die Ehegatten bilden im Rechtsmittelverfahren eine Art notwendige Streitgenossenschaft, was beide zu Verfah- 2006 Kantonale Steuern 127