28 Gemeinsame Veranlagung der Ehegatten (§ 21 Abs. 1, § 172 StG). Ermessensveranlagung (§ 191 StG). - Eine getrennte Ehe im Sinne von § 21 Abs. 1 StG/Art. 3 Abs. 3 StHG mit separater Veranlagung der Ehegatten setzt voraus, dass die eheliche Gemeinschaft aufgehoben ist (Erw. I/5). - Ermessensveranlagung, pflichtgemässe Ausübung des Ermessens (Erw. II/2.2). - Der Nachweis der offensichtlichen Unrichtigkeit muss im Ein- sprache-, nicht erst im Rekursverfahren angetreten werden (Erw. II/2.3). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 20. Januar 2006 in Sachen G.C. gegen Steuerrekursgericht.