i StG fällt. 122 Verwaltungsgericht 2006 1.2./1.2.1. Wenn es um die abziehbaren Krankheits-, Unfallund Invalidenkosten geht, werden in der Regel die Krankheitskosten umschrieben und die Unfall- und Invaliditätskosten dann "analog" behandelt, wobei unter die Invaliditätskosten auch Pflegekosten und behinderungsbedingte Kosten subsumiert werden. Ch.H. leidet unter einer Behinderung (hinten Erw.