diese Kosten stellen nicht Unterhaltskosten dar. 2.3.3. Dies führt, bezogen auf die ersten fünf Jahre nach dem Erwerb, zu folgenden Ergebnissen: - Neugestaltung: Keine Unterhaltskosten, kein Abzug. - Vernachlässigte Liegenschaft: Alle Kosten gelten als Wiederinstandstellungskosten, kein Abzug. - Nicht vernachlässigte Liegenschaft: Abzug der Instandhal- tungs-, der Ersatzanschaffungs- und der (normalen) Instandstellungskosten, kein Abzug der Kosten von Wiederinstandstellungsarbeiten und überfälligen Ersatzanschaffungen.