Bei diesen Fällen (ausser dem letztgenannten) stellten die Höhe der Renovationskosten sowie das Verhältnis zwischen Erwerbspreis und Instandstellungskosten ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer im Unterhalt vernachlässigten Liegenschaft dar. Art und Umfang der Bauarbeiten gingen über den normalen periodischen Unterhalt offensichtlich weit hinaus. Es konnte ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Preis für derart vernachlässigte Liegenschaften deutlich niedriger lag als für ordnungsgemäss unterhaltene bzw. renovierte Vergleichsobjekte. 2.3.2. Für weniger klar liegende Fälle löst die bundesgerichtliche Umschreibung der Dumont-Praxis (vorne Erw.