- ASA 70/2001-02, S. 155 ff.: Kaufpreis Liegenschaft Fr. 1'400'000.--. Soweit ersichtlich, liess das Bundesgericht hier ohne nähere Prüfung, ob es tatsächlich um die Nachholung unterlassenen Unterhalts ging, die anschaffungsnahen Kosten für den Ersatz von Kühlschrank, Waschmaschine und Rollläden (Kosten total rund Fr. 9'700.--), zum Abzug nicht bzw. nur zur Hälfte (Energiesparmassnahmen) zu - möglicherweise weil nur die Rechtmässigkeit der Regelung betreffend Energiesparmassnahmen streitig war.