Die vom Bundesgericht zur Dumont-Praxis ergangenen publizierten Entscheide betrafen weit überwiegend vernachlässigte, einer umfassenden Renovation unterzogene Liegenschaften. - BGE 2A.71/2006 vom 21. Juni 2006: Kaufpreis Liegenschaft Fr. 2'000'000.--, Renovation für Fr. 600'000.--, davon der grösste Teil als Unterhalt geltend gemacht.