(Der Unterbegriff Wiederinstandstellungskosten wird im Folgenden dort verwendet, wo die Instandstellung über Gebühr hinausgeschoben wurde.) - Ersatzanschaffungskosten für den zeitgemässen, gleichwertigen und gleichen Komfort bietenden Ersatz von unbrauchbar gewordenen Einrichtungen (Heizungsanlagen, Kücheneinrichtungen, sanitäre Installationen, Bodenbeläge). 1.2.2.