): - Instandhaltungskosten sind die in kürzeren Zeitabständen anfallenden Auslagen, welche dem Erhalt der Liegenschaft in ihrer technischen Funktionsfähigkeit dienen (Reparaturen, Ausbesserungen, Servicearbeiten an fest installierten Geräten). - Instandstellungskosten fallen in grösseren Zeitabständen an und dienen der Erhaltung der Ertragsfähigkeit des Objektes (z.B. Fassadenrenovation, Neuanstrich). (Der Unterbegriff Wiederinstandstellungskosten wird im Folgenden dort verwendet, wo die Instandstellung über Gebühr hinausgeschoben wurde.