das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 20. Dezember 2001 (Fragen bezüglich der Ermittlung des Einkommens aus der Landwirtschaft) behandelt zwar den Fall, dass ein Verlust anzuerkennen ist, wenn ein Grundstück nachgewiesenermassen unter dem Buchwert abgetreten oder verkauft worden ist (S. 2), stellt aber die Verbindung zur Betriebsübergabe nicht her und weist darum nicht auf das Erfordernis der entsprechenden Änderung des Buchwerts beim Erwerber hin. Im Umfang, in dem die Buchwerte in der Eröffnungsbilanz des Erwerbers gegenüber vorher (beim Abtreter) herabgesetzt sind, können aus der Regelung zur Betriebsübergabe keine schlüssigen Ein-