Weil sich der Sachverhalt und die Interessenlage unterscheiden, können das KS Steuerkonferenz und das Rundschreiben des KStA hierauf nicht angewendet werden; das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 20. Dezember 2001 (Fragen bezüglich der Ermittlung des Einkommens aus der Landwirtschaft) behandelt zwar den Fall, dass ein Verlust anzuerkennen ist, wenn ein Grundstück nachgewiesenermassen unter dem Buchwert abgetreten oder verkauft worden ist (S. 2), stellt aber die Verbindung zur Betriebsübergabe nicht her und weist darum nicht auf das Erfordernis der entsprechenden Änderung des Buchwerts beim Erwerber hin.