Bei einer Parzelle, die im Bereich von zwei Beitragsplänen liegt, kommt es also nicht darauf an, welcher Beitragsplan die Parzelle als erster erfasst. Richtig ist vielmehr der Einbezug in beide (bzw. gegebenenfalls in mehrere) Beitragspläne. Bei kleinen und normal grossen Parzellen kommt es in aller Regel zur hälftigen Aufteilung. Dabei handelt es sich um eine rein rechnerische Zuordnung der Parzellenhälften.