an den Bau der zweiten Strasse ist mangels eines zusätzlichen Vorteils kein Beitrag zu leisten. Werden - als Normalfall - die beiden Strassen nicht gleichzeitig erstellt, so fällt der Perimeter für die erste Strasse tendenziell zu gross aus; die Beitragspflichtigen bei der ersten Strasse werden bevorteilt, diejenigen bei der zweiten zahlen entsprechend höhere Beiträge (dies gilt für alle Beitragspflichtigen, nicht nur für diejenigen mit doppeltem Strassenanstoss).