2.4. Die Beitragserhebung bei Grundstücken, die an zwei (oder mehrere) Strassen anstossen, kann zwei unterschiedlichen Ansätzen folgen. Zum einen kann in strikter Anwendung des Vorteilsprinzips darauf abgestellt werden, ob die zuerst gebaute Strasse das Grundstück vollständig erschliesst. Wenn dies zutrifft, also namentlich bei kleinen und normal grossen Parzellen, wo sich die Möglichkeiten auf eine Baute oder eine zusammenhängende kleinere Überbauung beschränken, wird die gesamte Parzellenfläche in den Beitragsperimeter dieser ersten Stasse einbezogen; an den Bau der zweiten Strasse ist mangels eines zusätzlichen Vorteils kein Beitrag zu leisten.