einer Beule vorgeworfen, was er sofort zurückgewiesen habe, da er sorgfältig parkiert habe. Als er am gleichen Tag über Mittag nicht zu Hause gewesen sei, habe das Ehepaar M. sein Auto auf dem Hausplatz inspiziert. Er habe eine Notiz gefunden, auf welcher gestanden habe, dass dafür gesorgt werde, dass ihm der Führerausweis weggenommen werde. Eine Woche später habe D.M. bei der Kantonspolizei wegen Fahrzeugbeschädigung und seinen "Fahrkünsten" Anzeige erstattet, was er von Anfang an zurückgewiesen habe. Der Beschwerdeführer macht damit sinngemäss geltend, dass er zu Unrecht zu einer Kontrollfahrt aufgeboten worden sei.