29 VZV als verfahrensleitender Zwischenentscheid zu qualifizieren ist, welcher selbständig anfechtbar ist. Der Charakter einer selbständig anfechtbaren Zwischenverfügung beinhaltet, dass die allgemeinen Verfahrensvorschriften des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (§§ 15 ff. VRPG) eingehalten werden müssen, worunter auch die Anforderungen an die Eröffnung einer Verfügung gemäss § 23 VRPG fallen. Das Aufgebot zur Kontrollfahrt ist als Verfügung zu bezeichnen, schriftlich zu eröffnen und gegen Empfangsbestätigung zuzustellen, sowie mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen (§ 23 Abs. 1–4 VRPG). Falls erhebliche Bedenken an der Fahreignung vorliegen, kann der Sicherheit im Stras-