lassen der Mitwirkung unterliegt somit im Gegensatz zu einer Obliegenheit nicht mehr nur der freien Beweiswürdigung nach § 20 Abs. 1 VPRG. Der Entzug des Führerausweises auf Grund unentschuldigten Fernbleibens von einer Kontrollfahrt ist ein Sicherungsentzug, dem repressiv-pönaler Charakter zukommt. Zu prüfen ist im Folgenden, welchen gesetzlichen Anforderungen das Aufgebot zu einer Kontrollfahrt zu genügen hat. 2. 2.1. Als Verfügung gilt ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird (vgl. AGVE 1993, S. 596;