20 Anordnung einer Kontrollfahrt; berechtigte Bedenken bezüglich Fahreignung. - Anordnung einer Kontrollfahrt (Erw. 1, 2.3.3). - Das Aufgebot zur Kontrollfahrt ist ein verfahrensleitender Zwischenentscheid, welcher selbständig anfechtbar ist. Die allgemeinen Verfahrensvorschriften des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (§ 15 ff. VRPG) sind daher einzuhalten, insbesondere § 23 VRPG betreffend Eröffnung einer Verfügung (Erw. 2, insbesondere 2.3, 2.4.1).