Teilen eines Perimeters bewilligt, wenn die von hängigen Beschwerdeverfahren betroffenen Grundstücke klar abgrenzbar waren. 3.2.2. Wie sich aus der vorstehenden Erwägung ergibt, hätte Familie M. durch einen provisorischen Neuantritt keine bessere Rechtsstellung als durch die Anordnung der vorzeitigen Inbesitznahme nach § 88bis BVD. Vorliegend kann den Bauwilligen während des laufenden Regulierungsverfahrens kurzfristig die Eigentümerstellung mittels definitiven Antritts nicht verschafft werden. Rasch ist einzig die Anordnung der vorzeitigen Inbesitznahme durch die Schätzungskommission - heute: Ausführungskommission (s. Erw. 3.4.) - möglich.