Dieser Schritt, mit dem der Besitzeswechsel vom Altbestand auf die Neuzuteilung verbunden ist, hat sich indessen anders als vom Gesetz vorgesehen als Normalfall eingebürgert. In besonders dringlichen Fällen hat die Landwirtschaftliche Rekurskommission auch schon den provisorischen Neuantritt in 404 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2005