Der Gewinn der Überbauung beträgt Fr. 2'400'000.--, der Anteil des Rekurrenten Fr. 800'000.--. Die Vorinstanz besteuerte den Gewinn anteilsmässig in den Jahren, in denen die Verkäufe der Stockwerkeigentumseinheiten (StWE-Einheiten) öffentlich beurkundet wurden, und zog vom Gewinn des Jahres 1995 den Verlust aus dem Vorprojekt von Fr. 135'114.-- ab.