die Behauptung, Brandversicherungswerte würden bei Neuinvestitionen laufend angepasst, gerichtsnotorisch falsch ist - gleich gebliebenen Brandversicherungswert bewusst auf reine Vermutungen ("... ist davon auszugehen, dass diese Aufwertungen auf den Immobilien aus Auflösung von stillen Reserven und nicht aus wesentlichen Investitionen stammen."). Bei solcher Prozessführung sieht sich das Verwaltungsgericht nicht veranlasst, die vom Gemeinderat bewusst nicht eingebrachten Beweisstücke selber einzuholen.