1991, S. 383; Kritik bei Michael Merker, Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [Kommentar zu den §§ 38-72 VRPG], Diss. Zürich 1998, § 58 N 12 ff.). Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei nur von Bedeutung, dass der "Vergleich" das Verfahren nicht abschliesst und die übereinstimmenden Anträge die urteilende Instanz nicht binden, sondern auch dies- 346 Verwaltungsgericht 2005