Die Einsprecher H. und K. machten ausschliesslich diesen Punkt zum Gegenstand ihrer Verwaltungsbeschwerde vom 23. März 2004. Der Regierungsrat bestätigte insoweit die Baubewilligung, griff aber von sich aus die Frage der Normkonformität der projektierten Fahrzeug-Abstellplätze auf und verpflichtete die Bauherrschaft zu Anpassungen. Dies wiederum fechten die Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht an. 2. Vorab machen die Beschwerdeführer geltend, der Regierungsrat hätte nur unter den Voraussetzungen des aufsichtsrechtlichen Einschreitens von Amtes wegen die Rechtmässigkeit der geplanten Parkplätze prüfen dürfen;