- Evaluation von Alternativstandorten ausserhalb der Bauzonen; Gewichtung der grösseren bzw. kleineren Ausschöpfung der Anlagegrenzwerte bei der raumplanerischen Interessenabwägung (Erw. II/4). vgl. AGVE 2005 37 157 67 Offizialmaxime und Rügeprinzip. - Innerhalb des Streitgegenstands gilt für die Rechtsmittelinstanzen der Grundsatz der Rechtsanwendung von Amtes wegen; keine Bindung an die Rechtsauffassung der Parteien und die von ihnen vorgebrachten rechtlichen Überlegungen (Erw. 2/a). - Anhörungspflicht (Erw. 2/b).