65 Wiederherstellung einer versäumten Beschwerdefrist. - Fristbeginn bezüglich des Gesuchs um Wiederherstellung (§ 98 Abs. 3 ZPO) bei Kanzleifehlern (Erw. 2/b/aa). - Relevante Hinderungsgründe gemäss § 98 Abs. 1 ZPO (Erw. 2/b/bb/aaa). - Der Anwalt hat für Fehlleistungen von Hilfspersonen einzustehen, auch wenn er seinen Sorgfaltspflichten bezüglich des Kanzleipersonals nachgekommen ist (Erw. 2/b/bb/bbb). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 21. Februar 2005 in Sachen M. und Mitb. gegen Regierungsrat. Aus den Erwägungen