2005 Verwaltungsrechtspflege 329 X. Verwaltungsrechtspflege 64 Rechtliches Gehör. Verfügungsform. - In Gesuchsverfahren kann von einer Anhörung grundsätzlich abgesehen werden; dies gilt auch bezüglich der Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit der Gesuchsstellung (Erw. 2/b). - Ist eine Verfügung von einer nicht unterschriftsberechtigten Person unterzeichnet worden, kann dieser Mangel nicht geheilt werden (Erw. 2/c). Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 30. November 2004 in Sachen N. AG gegen Regierungsrat.