Das Natrium-Pentobarbital lag häufig auch schon bereit, obwohl der Beschwerdeführer das Rezept noch gar nicht ausgestellt hatte. Zudem untersuchte der Beschwerdeführer selbst englischsprachige Patienten, obwohl seine Englischkenntnisse nach eigenen Angaben nicht sehr gut sind. Bedenk- 326 Verwaltungsgericht 2005