(Auf die Frage, ob P. auch seelisch krank gewesen sei) Seelisch krank in dem Sinn, er hatte sicher eine Depression." Dieser Befund stützt sich auf das eine und einzige Gespräch in V. ab und ist auch nicht im Entferntesten durch eine ärztliche Fachmeinung untermauert. Dass der Beschwerdeführer trotzdem die 15 g Natrium-Pentobarbital verordnete und dazu noch an P. direkt abgab, war gemessen an den gesetzlichen Vorgaben grob sorgfaltswidrig. ff) Freitodfälle im Sterbehospiz in R. (Mai bis Dezember 2004).