des Patienten wird als "unauffällig" bezeichnet. Während des Klinikaufenthalts wurde bei P. Prostatastanzbiopsie vorgenommen. Danach konnte er "in einem guten Allgemeinzustand" entlassen werden. Damit steht fest, dass P. nicht an einer Krankheit litt, derrentwegen er mit dem baldigen Tod zu rechnen hatte. Was den psychischen Bereich anbelangt, gibt es nur sehr vage und in keiner Weise medizinisch abgestützte Angaben über eine Depression. Bezeichnend ist, wie sich der Beschwerdeführer diesbezüglich an der Verhandlung ausgedrückt hat: "Und er muss auch eine Depression gehabt haben. (Auf die Frage, ob P. auch seelisch krank gewesen sei)