Der Beschwerdeführer verordnete ihnen im Anschluss daran je 15 g Natrium-Pentobarbital. Der Freitod wurde dann rund fünf Monate später in Z. vollzogen. Eine eigentliche Krankengeschichte stand dem Beschwerdeführer nicht zur Verfügung. Bei den Akten befinden sich zwar verschiedene Berichte französischer Ärzte, doch enthalten diese weder eine Anamnese noch eine Diagnose, sondern äussern sich ausschliesslich im Zusammenhang mit der auf 80% festgesetzten Invalidität der Geschwister M..