bb) Freitod von S. (geb. 1954) am 11. Dezember 2001. Für diese Patientin, an die er sich an der Verhandlung nicht mehr zu erinnern vermochte, stellte der Beschwerdeführer im Auftrag von DIGNITAS ebenfalls ein Rezept für 15 g Natrium-Pento- barbital aus. Das Gespräch, bei welchem der Freitodwunsch erörtert wurde, fand am 6. November 2001 in O. statt, und der Freitod wurde am 11. Dezember 2001 in Z. vollzogen. S. war wegen einer Border- line-Persönlichkeitsstörung mit teilweise paranoiden Zügen und depressiven Anteilen in intensiver psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung; in somatischer Hinsicht wurde kein Befund von Krankheitswert festgestellt.