Bezeichnend ist ferner, dass der Beschwerdeführer den - undatierten, aber offenbar aus dem Jahr 2001 stammenden - Bericht einer diplomierten Psychologin, welche die Weiterführung der begonnenen Verhaltenstherapie (bisher 45 Stunden) als erfolgversprechend bewertete und dringend empfahl, weil der Teufelskreis, in welchem die Patientin stecke, nur so unterbrochen werden könne, kurzerhand als nicht ernst zu nehmend abqualifizierte. Erstaunlich ist dies namentlich darum, weil der Beschwerdeführer Allgemeinmediziner ist und über keine Spezialausbildung auf den Gebieten der Psychiatrie und Psychotherapie verfügt.