Im Bericht vom 12. Juni 2001 finden sich hierüber denn auch keine weiteren Ausführungen. Nicht nachvollziehbar ist sodann, wie der Beschwerdeführer zu seiner Diagnose einer "frühkindlich angelegten Konversionsneurose" gelangt ist. An der Verhandlung vom 28. Januar 2005 relativierte er die fragliche Aussage denn auch stark; sie sei allgemein gemeint gewesen, und aus der ganzen Situation heraus habe er annehmen müssen, dass K. als Kind traumatisiert worden sei.