Der Beschwerdeführer verwarf diese Schlussfolgerungen und stellte selber die folgende "Differentialdiagnose": "Schwerste frühkindlich angelegte Konversionsneurose oder ein rätselhafter Gehirnprozess, der die Persönlichkeit völlig verändert (es sollen sich Anomalien beim bildgebenden Verfahren des Gehirns gezeigt haben, die aber nicht näher spezifiziert werden)." Es ist nun aber schlechterdings undenkbar, dass ein Arzt einzig aufgrund eines 1½-stündigen Gesprächs, ohne jede Untersuchung, eine seriöse Differentialdiagnose stellen kann. Im Bericht vom 12. Juni 2001 finden sich hierüber denn auch keine weiteren Ausführungen.