2005 Opferhilfe 301 VIII. Opferhilfe 62 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts. Kostengutsprache (Art. 3 Abs. 2 OHG). - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Beschwerden betreffend Kostengutsprache (Erw. I/1). - Begriff des Opfers. Opferstellung ist auch bei Gefährdungsdelikten möglich (Erw. II/2/a). - Gutsprache für Anwaltskosten. Anspruch im Ermittlungs- und Strafuntersuchungsverfahren einerseits, im Strafverfahren andererseits (Erw. 4).